Der Elternausschuss wird im Oktober eines Jahres für ein Jahr gewählt. Da jede Gruppe der Kindertagesstätte mit zwei Personen im Ausschuss vertreten sein soll, gilt für die Kindertagesstätte Haus der kleinen Füße mit ihren beiden Gruppen – den „Bären“ und den „Marienkäfern“ – dass der Elternausschuss aus vier Personen besteht.

Der Elternausschuss trifft sich das erste Mal innerhalb von 4 Wochen nach der Wahl im Oktober, um die Funktionen und Aufgabenverteilung innerhalb des Ausschusses zu vereinbaren. Im Laufe des Jahres trifft sich der Elternausschuss in regelmäßigen Abständen bzw. nach Bedarf.

Die Aufgabe des Elternausschusses ist, die Erziehungsarbeit in der Kindertagesstätte zu unterstützen. Er fördert die Zusammenarbeit zwischen der Kindertagesstätte und den Eltern bzw. den Erziehungsberechtigten. Er berät außerdem die Leitung und auch den Träger in allen wesentlichen Fragen und gibt Anregungen zur Gestaltung und Organisation.

Die Leitung und der Träger der Kindertagesstätte informiert den Elternausschuss regelmäßig über alle wesentlichen Tätigkeiten. Der Elternausschuss muss im Voraus in allen wichtigen Entscheidungen gehört werden, besonders bei der Festlegung von:

  1. Grundsätze über die Aufnahme von Kindern
  2. Öffnungs- und Ferienzeiten
  3. Inhalt und Form der Erziehungsarbeit, Einführung neuer pädagogischer Programme
  4. baulichen Veränderungen oder sonstige, die Ausstattung der Kindertagesstättebetreffende, Maßnahmen.
  5. Gruppengrößen und Personalschlüssel

Darüber hinaus hat der Elternausschuss einen großen Anteil an der Organisation und Durchführung von „kitanahen“ Veranstaltungen und Aktionen (z.B. Kindersachenbasare, Backaktionen).

Auch dient er als „Sprachrohr“ für die Eltern, das heißt, er sammelt Lob & Kritik und gibt diese an die Leitung und den Träger weiter, er hakt auch nach, ob vereinbarte Dinge eingehalten wurden. Ziel ist immer, gemeinsam Lösungen zu finden, die eine gute „Lebensqualität“ für die Kita-Kinder sicherstellen.